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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines, Vertragsabschluss

Die nachstehend angeführten Bedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil aller von uns gelegten Anbote und geschlossenen Verträge. Im Fall von Verbrauchergeschäften iS des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten sie nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende Bestimmungen des KSchG verstoßen.

Abänderungen und Nebenabreden unserer AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Anderslautenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Auch die Übersendung der Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Käufers.

2. Anbot und Annahme

Unsere Anbote sind freibleibend, Verträge kommen erst mit der schriftlichen Bestätigung der uns erteilten Aufträge zustande.
Die in unseren Anboten, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße, Preise und Leistungen und ähnliches sind gegenüber Käufern, die Unternehmer iS des KSchG sind, nur maßgeblich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Preise

Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart, so gelangen die am Tag der Lieferung in Geltung stehenden Preise in Euro zur Verrechnung. Beförderungs- und sonstige Nebenspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Allfällige Montagekosten werden von uns gesondert verrechnet.

4. Lieferung, Versand

a) Soweit nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, sind die bekannt gegebenen Lieferzeiten nicht verbindlich. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, bestellte Waren innerhalb von 14 Tagen nach Verständigung abzuholen oder zu übernehmen, anderenfalls sind die Kosten des Verzuges (Lagerkosten) vom Käufer zu tragen.
Soweit Teillieferungen möglich sind, sind sie auch rechtlich zulässig. Jede Teillieferung dient als Geschäft für sich und kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
b) Wenn bei der Bestellung keine bestimmten Vorschriften über den Versand gemacht worden sind, wird die Beförderung nach bestem Ermessen, aber ohne irgendeine Verantwortung für billigste Verfrachtung vorgenommen. Der Versand erfolgt auch bei frachtfreien Lieferungen ausnahmslos auf Gefahr des Käufers. Waren, welche unmittelbar an Dritte versandt werden, gelten bezüglich äußerer und innerer Beschaffenheit mit dem Versand als bedingungsgemäß geliefert.
c) Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind netto ohne Abzüge bei Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Schecks werden nur unter Vorbehalt angenommen und gelten bis zu ihrer gänzlichen Einlösung nicht als Bezahlung. Eine Verzinsung von Voraus- bzw. Anzahlungen erfolgt nicht.

6. Verzug

Unabhängig von der Geltendmachung eines weiteren Schadens sind wir im Falle des Verzuges mit der Bezahlung berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 2 % über dem Leitzinssatz der EZB (Europäische Zentralbank) per anno in Rechnung zu stellen oder nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Verzugsfalle sind wir außerdem berechtigt, weitere Lieferungen bis zur Bezahlung der offenen Rechnungen zu verweigern.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Gesamtforderung unser alleiniges Eigentum. Die Gesamtforderung ist sowohl unsere Forderung aus der Lieferung der Ware als auch aus der Lieferung anderer Waren oder aus anderen Rechtsgründen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher unserer Forderungen durch den Käufer.
Solange uns das Eigentumsrecht zusteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Gegenstände ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ihrem Standort zu entfernen oder durch Verleihen, Vermieten, Verpfänden, Sicherungsübereignung oder in anderer Weise über sie zu verfügen. Im Falle einer Verfügung über die Ware ungeachtet dieses Verbots erwerben wir automatisch sämtliche Forderungen und Ansprüche, welche dem Käufer aus der Verfügung über die Ware zustehen.
Von Pfändungen und Beschlagnahmen von Dritter Seite oder sonstigen Beanspruchung der durch uns gelieferten Ware hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Falls der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder mit der Kaufpreiszahlung in Verzug gerät, sind wir jederzeit berechtigt, bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises die Gegenstände vom Käufer herauszuverlangen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und dem Abtransport der gelieferten Gegenstände in unsere Räume liegt jedoch kein Rücktritt vom Vertrag; insbesondere werden die Pflichten des Auftraggebers auf Zahlung des Kaufpreises oder eventueller Kaufpreisraten nicht berührt. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir jedenfalls auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Vertragrücktritts erhält der Käufer nur den Betrag für die zurückerhaltene Ware gutgeschrieben, welcher dem Zeitwert der Ware im Zeitpunkt der Zurücknahme entspricht, abzüglich uns entstandener Manipulationsspesen, Transportkosten und sonstiger durch den Vertragsrücktritts entstandener Nachteile inklusive entgangenem Gewinn.

8. Gewährleistung

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Übernahme bzw. Eintreffen in der Bestimmungsstation zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich uns gegenüber zu rügen, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt. Versteckte Mängel sind sofort mit Erkennbarkeit für den Käufer uns gegenüber schriftlich zu rügen. Die vereinbarte Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Bemängelung leisten wir dem Käufer, gemäß unserer Wahl, gegen Rückstellung der bemängelten Ware Gutschrift oder kostenlosen Ersatz. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag bzw. der Wandlung seitens des Käufers ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit des besonderen Rückgriffs gemäß § 933 b ABGB nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist ausgeschlossen.

9. Mängelrüge

Die gelieferte Ware ist bei Übernahme zu prüfen. Mängel sind auf dem Übernahmeschein schriftlich festzuhalten; später auftretende Mängel sind binnen 3 Tagen ab dem Auftreten des Mangels schriftlich bekanntzugeben.
Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen und haben, mit Ausnahme der bemängelten Positionen, keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Rechnung.
Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir hiezu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung gegeben haben.

10. Schadenersatz

Wir haften nur für vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten unsererseits. Schadenersatzansprüche, insbesondere anstatt von Gewährleistungsansprüchen geltend gemachte, verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Käufers von Schaden und Schädiger.

11. Ansichtsware

Von uns zur Ansicht überlassene Gegenstände müssen binnen 10 Tagen an uns zurückgestellt werden. Erfolgt die Rückgabe nicht rechtzeitig, sind wir zur Rücknahme nicht mehr verpflichtet, die gelieferten Gegenstände werden dann von uns zum Neuwert in Rechnung gestellt.

12. Umtausch

Vom Auftraggeber selbst gewählte Ware wird von uns weder zurückgenommen noch umgetauscht.

13. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer darf die sich aus dem Kaufvertrag unmittelbar ergebenden Ansprüche ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung an Dritte nicht abtreten.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit von uns nicht anerkannten Gegenforderungen gegen unsere Ansprüche ist ausgeschlossen; die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nicht zulässig. Die Beseitigung von Mängeln können wir verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtungen, insbesondere auf Bezahlung des Kaufpreises, nicht erfüllt.

14. Erfüllungsort

Erfüllungsort für an uns zu leistende Zahlungen ist Wien.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den mit uns geschlossenen Verträgen ist Wien.

16. Anzuwendendes Recht

Für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unseren Käufern gilt die Anwendbarkeit des österreichischen Rechtes unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart.